AGBs assetbird Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen der assetbird GmbH.

Stand: Juni 2025

Die AGBs der assetbird Profiles finden Sie hier.
Die AGBs der assetbird Software finden Sie hier.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der assetbird Software


1. Anwendungsbereich

1.1. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der assetbird GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 2210 58 B („assetbird“) für die Nutzung des assetbird Netzwerks („Profiles“) für Immobilienunternehmen und Makler („Nutzer“).

1.2. assetbird betreibt eine web-basierte Ankaufssoftware, mit der Immobilienunternehmen und deren Teams produktiv zusammenarbeiten und ihre Arbeitsabläufe optimieren können(„Software“).

1.3. Profiles ergänzt dieses Angebot von assetbird, indem es Nutzern eine zentrale Datenbank für Ankaufs- und Verkaufsprofile bietet, auf dem Nutzer sich und ihr jeweiliges Ankaufs- bzw. Verkaufsprofil präsentieren können.

1.4. assetbird bietet Profiles ausschließlich Nutzern an, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.5. Diese AGB gelten, soweit die Parteien keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nutzern werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wenn assetbird ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn assetbird in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers mit der Leistungserbringung beginnt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. assetbird bietet Profiles in dem auf der bereitgestellten Seite ersichtlichen Umfang an. assetbird ist nicht verpflichtet, bestimmte Funktionen anzubieten, kann Funktionalitäten und den Umfang von Profiles jederzeit ändern und schuldet auch grundsätzlich nicht die Bereitstellung von Profiles.

2.2. Der Vertrag über die Nutzung von Profiles wird mit Nutzern, die einen neuen Vertrag über die Nutzung der assetbird Software schließen, als Anhang zu assetbirds Angebot automatisch abgeschlossen.

2.3. Mit Nutzern, die schon assetbird Softwarekunden sind, wird der Vertrag über die Nutzung von Profiles bei der erstmaligen Registrierung auf Profiles geschlossen. Dies gilt ebenso für alle weiteren Nutzer.

2.4. Der Nutzer ist nur in dem in diesen AGB festgelegten Umfang zur Nutzung von Profiles berechtigt.

3. Funktionen und Nutzung von Profiles

3.1. Profiles umfasst, neben weiteren, u.a. folgende Funktionen:
(a) Erstellen eines Profils zur Darstellung der eigenen Ankaufs- Verkaufs- und Finanzierungsprofile,
(b) Suchfunktion zum Auffinden von bestimmten Ankaufs, Verkaufs- und Finanzierungsprofilen.

3.2. Für die Nutzung von Profiles muss der Nutzer einen Account aktivieren. Für die Aktivierung und die Nutzung des Accounts ist die Angabe einer gültigen E-Mailadresse und eines Passwortes, welchen den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entspricht, erforderlich. Zudem muss der Nutzer den Unternehmensnamen und die persönlichen Kontaktdaten einer zuständigen Ansprechperson des Nutzers zur Verfügung stellen.

3.3. assetbird stellt lediglich die IT-Funktionen für Profiles zur Verfügung. assetbird ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung und der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers und dem Routerausgang des Rechenzentrums von assetbird oder des Rechenzentrums ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Software betrieben wird („Übergabepunkt“). assetbird ist nicht verantwortlich für Störungen außerhalb des Übergabepunktes.

3.4. assetbird haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über Kommunikationsnetze Dritter abgewickelt wird. assetbird haftet auch nicht für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme seitens des Nutzers verursacht werden.

4. Pflichten des Nutzers

4.1. Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die Zugangsdaten zum Account nicht an Dritte weiterzugeben und sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(b) assetbird bei einem vermuteten Missbrauch des Profiles unverzüglich zu informieren.

5. Nutzerdaten; Rechtswidrige Inhalte

5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, nur Daten, Texte, Bilder und andere Inhalte in den Nutzeraccount einzugeben („Nutzerdaten“), die dem geltenden Recht entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und zu deren Eingabe der Nutzer rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist.

5.2. Der Nutzer darf Profiles insbesondere nicht zum Hochladen von folgenden Inhalten verwenden:

(a) Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen, plagiieren oder missbrauchen, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Privatsphäre oder Veröffentlichung, Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte;

(b) terroristische oder extremistische Inhalte, Darstellungen von Gewalt, Missbrauch oder Pornografie;

(c) Inhalte, die gegen ein Gesetz oder eine gerichtliche Anordnung verstoßen oderanderweitig illegal oder ungesetzlich sind.

5.3. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die in Ziff. 5.2 festgelegten Verbote, hat assetbird einen Anspruch gegen den Nutzer auf Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von assetbird nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht den Anspruch von assetbird auf weitergehenden Schadensersatz. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.

5.4. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die in Ziff. 5.2 festgelegten Verbote, ist er zudem verpflichtet, assetbird von sämtlichen hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

5.5. Wenn assetbird Grund zur Annahme hat, dass der Nutzer Nutzerdaten hochlädt, die rechtswidrig sind oder gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen, kann assetbird diese Nutzerdaten unverzüglich löschen und/oder das Konto des Nutzers gemäß Ziffer 6 sperren und/oder kündigen. In diesem Fall erläutert assetbird dem Nutzer per E-Mail, warum die vom Nutzer hochgeladenen Nutzerdaten als rechtswidrig oder als Verstoß gegen diese AGB eingestuft worden sind. Diese Begründung enthält:

(a) die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigten Tatsachen und Umstände, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf einer Meldung gemäß Ziffer 6 oder auf einer freiwilligen Überprüfung beruht;

(b) Informationen über den Einsatz automatisierter Verfahren im Entscheidungsprozess, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf Inhalten beruht, die durchautomatisierte Verfahren identifiziert wurden (sofern zutreffend);

(c) falls sich die Entscheidung auf rechtswidrige Inhalte bezieht, einen Hinweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage sowie Erläuterungen, warum die Information als rechtswidrig angesehen wird;

(d) falls sich die Entscheidung auf einen Verstoß gegen diese AGB bezieht, einen Hinweis auf die einschlägige Bestimmung dieser AGB sowie eine Erläuterung, warum die Nutzung gegen diese verstößt.

5.6. assetbird wird alle Informationen, die den Verdacht begründen, dass im Rahmen der Nutzung von Profiles eine Straftat begangen wurde, an die zuständigen Strafverfolgungsbehördenweiterleiten und alle verfügbaren relevanten Informationen zur Verfügung stellen.

5.7. assetbird kann die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung von Profiles durch geeignete technische Maßnahmen im Einklang mit dem Datenschutzrecht überwachen und gegebenenfalls durchsetzen, etwa durch Einschränkung oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Inhalten, die vom Nutzer eingegeben wurden und gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen. assetbird behält sich auch das Recht vor, die Zugangsdaten von Nutzern aus Sicherheitsgründen zu ändern; in solchen Fällen wird assetbird den Nutzer unverzüglich darüber informieren.

6. Melde- und Abhilfeverfahren

6.1. Der Nutzer kann assetbird über jede rechtswidrige oder unzulässige Nutzung von Profilesund/oder der in Profiles hochgeladenen Nutzerdaten über dsa@assetbird.de benachrichtigen.

6.2. assetbird prüft alle eingehenden Meldungen und trifft Entscheidungen über die gemeldeten Nutzerdaten unverzüglich, sorgfältig und objektiv. Kommt assetbird zu dem Schluss, dass die Nutzung unzulässig und/oder Inhalte rechtswidrig sind, wird assetbird diese Nutzerdatenumgehend von Profiles entfernen und/oder den Nutzer sperren.

6.3. Nach Eingang einer Meldung gemäß Abschnitt 6.1 wird assetbird den Nutzer unverzüglich über den Erhalt der Meldung an die angegebene E-Mail-Adresse informieren und den Nutzerunverzüglich über die Entscheidung hinsichtlich der gemeldeten Informationen in Kenntnissetzen.

7. Zahlung und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Höhe der Gebühren ergibt sich für Nutzer, die einen Vertrag über die assetbird Softwaregeschlossen haben aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag. Für alle weiteren Nutzer behält sich assetbird das Recht vor, den Zugang zu Profiles bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt von einer Vergütung abhängig zu machen.

7.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei assetbird.

7.3. Gerät der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, ist assetbird berechtigt, den Nutzeraccount desNutzers vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. DieVerpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt hiervon unberührt.

8. Anpassung von Profiles

8.1. Um die Funktionalität von Profiles zu verbessern oder die Profiles dem Stand der Technikanzupassen, kann assetbird Profiles nach Vertragsbeginn ohne Zustimmung des Nutzers,insbesondere im Rahmen von Updates und Upgrades, anpassen. Die Installation solcherAnpassungen kann vorübergehend die Verfügbarkeit von Profiles ganz oder teilweiseeinschränken.

8.2. Anpassungen führen nicht dazu, dass dem Nutzer die ursprünglich vereinbartenFunktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarteAnforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.

9. Haftung und Schadenersatz

9.1. assetbird haftet für Vorsatz von assetbird, seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreteruneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

9.2. assetbird haftet nur für den Verlust von Daten gemäß den obigen Absätzen, wenn der Kundediesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.

9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, für Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von assetbird, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung

10.1. Bei kostenfreiem Zugang läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

10.2. Ist für den Zugang zu Profiles gem. Ziff. 6 eine Vergütung vereinbart, so läuft der Vertrag mindestens für die in dieser Vereinbarung festgelegte Zeit („Grundlaufzeit“). Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, verlängert sich die Grundlaufzeit (und jeder Verlängerungszeitraum) jeweils automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn sie nicht 3Monate vor Ablauf durch eine Partei gekündigt wird.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für assetbird u.a. vor, wenn der Nutzer seine Pflichten nach den Ziffern 4 und 5 verletzt.

10.4. Kündigungen bedürfen der in Ziffer 14.1 vorgesehenen Form.

11. Datenschutz und Datensicherheit

11.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter im Rahmen der Nutzung von Profiles anwendbar sind, einzuhalten. Der Nutzer stellt sicher, dass alle ggf. erforderlichen Einwilligungen von den Mitarbeitern eingeholt werden und dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen bereitgestellt werden.

11.2. Alle assetbird zur Verfügung gestellten Informationen, die unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU fallen, werden gemäß assetbirds „Datenschutzerklärung“ und dem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet. Die Datenschutzerklärung findet sich unter: https://www.assetbird.de/datenschutz

12. Vertraulichkeit

12.1. Der Nutzer verpflichtet sich, über alle Vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag über assetbird oder die Software bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Nutzer darf Vertrauliche Informationen nur für die Durchführung des Vertrages nutzen und hat angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.

12.2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere, jedoch nicht hierauf beschränkt, alle technischen und nicht technischen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die sich auf aktuelle oder zukünftige Leistungen oder Produkte von assetbird beziehen, insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein –Informationen betreffend Marketing- und Vertriebsstrategien, und Geschäftsprognosen.

12.3. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, soweit:

(a) die betreffenden Vertraulichen Informationen bei Erhalt bereits allgemein bekannt waren, oder
(b) die betreffenden Informationen ohne Verschulden oder Verletzung vertraglicher odergesetzlicher Bestimmungen vom Nutzer allgemein bekannt werden, oder
(c) die betreffenden Informationen rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oderwerden, oder
(d) assetbird auf die Verschwiegenheit im Einzelfall ausdrücklich schriftlich verzichtet, oder
(e) aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung eine Mitteilung der Vertraulichen Information an Dritte (insbesondere gegenüber Gerichten und Finanzbehörden)angeordnet wird.

12.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages fort.

13. Änderungen dieser AGB

13.1. assetbird behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, um die Software weiterzuentwickeln oder zu optimieren, um die Funktionalität der Software zu gewährleisten oder zusätzliche Funktionenhinzuzufügen, um sie dem technischen Fortschritt anzupassen und technische Anpassungen vorzunehmen. assetbird wird den Nutzern über die Änderungen informieren und ihm den konkreten Inhalt der geänderten Bestimmungen mit ausreichendem Vorlauf mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als vom Nutzer angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. assetbird wird dem Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

13.2. Widerspricht der Nutzer der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. assetbird ist in diesem Fallberechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung einer Kopie gewahrt, die eine Nachbildung der Unterschrift erkennen lässt (wie z.B. pdf oder DocuSign), nicht aber durch einfache E-Mail.

14.2. Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist Berlin. assetbird ist jedoch berechtigt, am Sitz des Nutzers Klage zu erheben. Liegt der Sitz des Nutzers außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, so werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht ist mit einem Einzelschiedsrichter zu besetzen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Berlin, Deutschland, und die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Deutsch.

14.4. Als zentrale Kontaktstelle im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“) stellt assetbird folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: dsa@assetbird.de. Anfragen an diese Adresse werden in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen. Andere Anfragen als solche im Zusammenhang mit dem Digital Services Act werden über diese Adresse nicht bearbeitet, es sei denn, assetbird weist dieser Adresse ausdrücklich eine solche Anfrage zu.

Stand: Juni 2025

https://www.assetbird.de sowie https://www.app.assetbird.de („Software“) durch Unternehmen („Kunden“).

1.2 assetbird betreibt mit der Software eine web-basierte Ankaufssoftware, mit der Immobilienunternehmen und deren Teams produktivzusammenarbeiten und ihre Arbeitsabläufe optimieren können.

1.3 assetbird bietet seine Software ausschließlich Kunden an, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.4 Diese AGB gelten, soweit die Parteien keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wenn assetbird ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn assetbird in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Auf Anfrage des Kunden schickt assetbird dem Kunden ein verbindliches Angebot („Angebot“) für die Nutzung der Software, dem diese AGB anhängen. Durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebots, nimmt der Kunde das Angebot von assetbird an und der Vertrag kommt zustande. Sofern das Angebot abweichende Regelungen zu diesen AGB enthält, gilt das Angebot als vorrangig.

2.2 Der Kunde kann den Vertragsschluss alternativ durch Registrierung eines Accounts auf den Webseiten von assetbird und der damit verbundenen Bestätigung dieser AGB bewirken.

2.3 Verträge kommen jeweils zu den im Angebot oder auf der Website beschriebenen und ausgewählten Konditionen und Leistungsumfängen („Leistungsbeschreibung“)zustande (Leistungsbeschreibung und AGB gemeinsam nachfolgend „Nutzungsvertrag“).

2.4 assetbird erbringt über die Software die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen. Hierzu gehören, wenn nicht abweichend vereinbart, insbesondere die in Ziff. 3 dieser AGB beschriebenen Leistungen.

2.5 Die Software wird als Software as a Service (SaaS)Anwendung über einen Internetbrowser als Web-App bereitgestellt.  Der Kunde lädt die Software nicht selbst herunter, sondern nutzt diese auf einer von assetbird angebotenen IT-Infrastruktur.

2.6 Nach erfolgter Registrierung hat der Kunde Zugriff auf seinen Kundenaccount („Kundenaccount“). Wenn und insoweit, dies in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist, kann der Kunde unter diesem Kundenaccount für seine Mitarbeiter weitere Accounts zur Nutzung der Software einrichten („Mitarbeiteraccounts“).

2.7 Der Kunde ist nur in dem im Nutzungsvertrag festgelegten Umfang zur Nutzung der Software berechtigt.

3 Funktionen und Nutzung der Software

3.1 Die Software umfasst u.a. folgende Funktionen:

(a)  Automatisiertes Auslesen von Exposés: assetbird erfasst Daten aus Exposés und bereitet diese in der Software für den Kunden auf(„Verarbeitungsergebnisse“).
(b)  Marktanalysen: Der Kunde kann auf der Software durch Partner von assetbird seine Marktdaten auswerten lassen.
(c)  Einbindung von Anwendungen: assetbird stellt Schnittstellen für die Einbindung von Anwendungen von Drittanbietern, bereit.
(d) Organisation von Assets und Angeboten: Der Kunde kann seine Assets sowie Angebote zentral organisieren, kategorisieren und verwalten.

3.2 Für die Nutzung der Software muss der Kunde den Kundenaccount aktivieren. Für die Aktivierung und die Nutzung des Kundenaccounts bzw. Mitarbeiteraccounts ist die Angabe einer gültigen E-Mailadresse und eines Passwortes, welchen den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entspricht, erforderlich. Zudem muss der Kunde den Unternehmensnamen und die persönlichen Kontaktdaten einer zuständigen Ansprechperson des Kunden zur Verfügung stellen.  

3.3 Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht eingeräumt, die Software nach Maßgabe des Nutzungsvertrages, insbesondere der in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Anzahl der Mitarbeiteraccounts und anderweitiger Begrenzungen, zu nutzen.  

3.4 Der Kunde darf die Software nicht:

(a) Dritten (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter) zugänglich machen, vermieten, verleasen, vertreiben, unterlizenzieren, verkaufen, übertragen, abtreten, verteilen oder anderweitig zugänglich machen;
(b) vervielfältigen, modifizieren, anpassen, davonabgeleitete Werke erstellen oder anpassen;
(c) kopieren, zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, übertragen, austauschen oder übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die API zu erhalten oder abzuleiten;
(d) derart bearbeiten, dass Haftungsausschlüsse oder andere rechtliche Hinweise entfernt oder verfälscht werden.

3.5 Der Kunde darf den Kundenaccount nur selbst nutzen und nur seinen eigenen Mitarbeitern die Erstellung und Nutzung eines Mitarbeiteraccounts im Umfang und nach Maßgabe des Vertrages gestatten.

3.6 assetbird stellt lediglich die IT-Funktionen der Software zur Verfügung. assetbird ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung und der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Routerausgang des Rechenzentrums von assetbird oder des Rechenzentrums ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Softwarebetrieben wird („Übergabepunkt“). assetbird ist nicht verantwortlich für Störungen außerhalb des Übergabepunktes.

3.7 assetbird haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über Kommunikationsnetze Dritter abgewickelt wird. assetbird haftet auch nicht für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme seitens des Kunden verursacht werden.

3.8 Der Kunde überträgt hiermit unentgeltlich sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte, insbesondere sämtliche Urheberrechte, Datenbankrechte, Know-how sowie andere IP-Rechte an sämtlichem Feedback, Vorschlägen, Verbesserungsideen, Fehlerberichten, Testdaten, Nutzungserfahrungen und sonstige Rückmeldungen (zusammen „Feedback“),die er oder seine Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwaregenerieren auf assetbird. Soweit eine Übertragung nach anwendbarem Recht nicht möglich ist, räumt der Kunde assetbird unentgeltlich ein ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht am Feedback ein.

3.9  Sämtliche Daten, Analysen, Testergebnisse, Leistungskennzahlen, Betriebsdaten und sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden entstehen odererhoben werden, stehen dem Kunden zu. assetbird ist im zur Leistungserbringung notwendigen Umfang berechtigt, diese Daten zu nutzen. assetbird ist insbesondere berechtigt, diese Daten zur Weiterentwicklung und Optimierung der Software in anonymisierter Form zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflichten aus Ziffer 15bleiben dabei unberührt.

4  Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet,

(a)  die Zugangsdaten zum Kundenkonto nicht an Dritte weiterzugeben und sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen
(b)  assetbird bei einem vermuteten Missbrauch der Softwareunverzüglich zu informieren.
(c) nur Daten, Texte, Bilder und andere Inhalte in den Kundenaccount einzugeben, die dem geltenden Recht entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und zu deren Eingabe der Kunde rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist
(d) seine Mitarbeiter, die über Mitarbeiteraccounts verfügen, entsprechend den Regelungen in Ziffer 4.1 (a)-(c) zu verpflichten.

4.2 assetbird kann die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung der Software durch geeignete technische Maßnahmen im Einklang mit dem Datenschutzrecht überwachen und gegebenenfalls durchsetzen, etwa durch Einschränkung oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Inhalten, die vom Kunden oder seinen Mitarbeitern eingegeben wurden und gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen. assetbird behält sich auch das Recht vor, die Zugangsdaten von Kunden und Mitarbeitern aus Sicherheitsgründen zu ändern; in solchen Fällen wird assetbird den Kundenunverzüglich darüber informieren.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, assetbird jeden Mangel der Softwareunverzüglich nach Auftreten mitzuteilen. assetbird behebt ordnungsgemäß gemeldete Mängel in der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

5 Bereitstellung und Verarbeitung von Exposés

5.1 Der Kunde hat verschiedene Möglichkeiten, Exposés anassetbird zu übermitteln. Der Kunde kann u.a.:

(a)  Exposés direkt an die durch assetbird hierfür bereitgestellte E-Mail-Adresse schicken.
(b) URL-Links, unter denen man Exposés herunterladen kann, direkt an die durch assetbird hierfür bereitgestellte E-Mail-Adresse schicken.

5.2  Stellt der Kunde die Exposés gem. Ziffer 5.1(b) in Form eines URL-Links zur Verfügung, so erteilt er assetbird mit der Übermittlung dieses Linkszugleich eine Vollmacht zum Abschluss der für das Herunterladen des Exposés erforderlichen Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Maklervereinbarung im Namen des Kunden. assetbird ist nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen zu prüfen. Der Kunde erklärt im Verhältnis zu assetbird mit Übersendung des URL-Links, dass er die Bestimmungen der Vereinbarung gelesen hat, damit einverstanden ist und sich für den Abschluss der Vereinbarungen durch assetbird vertreten lassen will. Der Kunde stellt assetbird in Bezug auf diese Vereinbarungen von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

5.3 Assetbird ist nicht verpflichtet, die in den Exposés enthaltenen und anderweitig vom Kunden bereitgestellten Daten, Informationen, Dokumente und anderweitige Datenträger („Kundendaten“) vor ihrer Verarbeitung auf ihre Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

5.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten allein verantwortlich. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung dieser Kundendaten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch assetbird über die Software, sowie in Verbindung mit etwaigen Drittanwendungen. Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte und/oder Einwilligungen verfügt, um assetbird die Kundendaten zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt assetbird insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Kundendaten und den daraus erzeugten Darstellungen auf der Software gegen assetbird geltend gemacht werden, insbesondere wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-,Datenschutz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

5.5 assetbird ist zur Verarbeitung der in den Exposés enthaltenen Daten zum Zweck der Darstellung auf der Software berechtigt, externe Dienstleister sowie Modelle von Drittanbietern einzusetzen, die künstliche Intelligenz verwenden („KI-Modelle“). Für die Nutzung der Softwaregelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter dieser Anwendungen ergänzend. Eine Liste der genutzten Drittanbieter ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

5.6 Dem Kunden ist bekannt, dass die KI-Modelle dieser Drittanbieter inhaltlich falsche Ergebnisse produzieren können. assetbird steht deshalb nicht dafür ein, dass die auf der Software angezeigten Verarbeitungsergebnisse inhaltlich korrekt sind oder vom Kunden für den vom Kunden vorgesehenen Zweck verwendet werden können. Der Kunde ist deshalbverpflichtet, die angezeigten Verarbeitungsergebnisse für den vom Kundenvorgesehenen Verwendungszweck vor seiner Verwendung zu überprüfen. Die Verantwortung für die Nutzung der Verarbeitungsergebnisse trägt allein der Kunde.

6 Anwendungen von Drittanbietern

6.1 assetbird kann dem Kunden die Nutzung von Anwendungen von Drittanbietern („Drittanwendungen“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwareermöglichen.

6.2 assetbird stellt dem Kunden die API-Schlüssel für die Nutzung solcher Drittanwendungen zur Verfügung. assetbird erhält diese API-Schlüssel im Rahmen von Lizenzvereinbarungen mit den Anbietern der Drittanwendungen. In diesem Fall gelten die Bedingungen der jeweiligen Drittanwendung („Drittanbieterbedingungen“), die für assetbird gelten, entsprechend auch für die Nutzung der Drittanwendung durch den Kunden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Drittanbieterbedingungen haben diese AGB Vorrang. assetbird stellt dem Kunden eine digitale Kopie der geltenden Drittanbieterbedingungen zur Verfügung und informiert den Kunden über Änderungen, die vom Anbieter der Drittanwendung vorgenommen werden.

6.3 Der Kunde kann auf eigene Verantwortung und Haftung ebenfalls eigene Drittanwendungen über API’s anbinden, soweit die Software dies ermöglicht. assetbird ist in diesem Fall nicht Vertragspartei dieser Vertragsverhältnisse zu zusätzlich angeschlossenen Drittanbieteranwendungen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Drittanbieteranwendungen keinerlei Interferenzen mit der Software verursachen.

6.4 assetbird übernimmt keine Haftung für die Nutzung und den Inhalt von Drittanwendungen.

7 Zahlung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Nutzung der Software ist, sofern im Nutzungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.

7.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Maßgeblich fürdie Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei assetbird.

7.3 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist assetbird berechtigt, den Kundenaccount des Kunden vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt hiervon unberührt.

8 Anpassung der Software

8.1 Um die Funktionalität der Software zu verbessern oder die Software dem Stand der Technik anzupassen, kann assetbird die Software nach Vertragsbeginn ohne Zustimmung des Kunden, insbesondere im Rahmen von Updatesund Upgrades, anpassen. Die Installation solcher Anpassungen kann vorübergehend die Verfügbarkeit der Software ganz oder teilweise einschränken.

8.2 Anpassungen führen nicht dazu, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oderursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.

9 Haftung und Schadenersatz

9.1 assetbird haftet für Vorsatz von assetbird, seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter uneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. (1)BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für die Leistung wesentliche Eigenschaft der Software.

9.3 assetbird haftet nur für den Verlust von Daten gemäß den obigen Absätzen, wenn der Kunde diesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, für Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von assetbird, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Kunden, die auf einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung beruhen, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11 Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 Der Vertrag wird für die im Nutzungsvertrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen („Grundlaufzeit“). Sofern im Nutzungsvertrag nicht abweichend geregelt, verlängert sich die Grundlaufzeit (und jeder Verlängerungszeitraum) jeweils automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Kunden gekündigt wird.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für assetbird u.a. vor, wenn der Kunde seine Pflichten nach den Ziffern 4 und 14 verletzt.

11.3 Kündigungen bedürfen der in Ziff. 15.1 geregelten Form.

12 Datenschutz und Datensicherheit

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter im Rahmen der Softwarenutzung anwendbar sind, einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass alle ggf. erforderlichen Einwilligungen von den Mitarbeitern eingeholt werden und dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen bereitgestellt werden.

12.2 Sofern notwendig, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen.

12.3 Alle assetbird zur Verfügung gestellten Informationen, die unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU fallen, werden gemäß assetbirds „Datenschutzerklärung“ und dem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet.

13 Vertraulichkeit

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag über assetbird oder die Software bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur für die Durchführung des Vertrages nutzen und hat angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.

13.2 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere, jedoch nicht hierauf beschränkt, alle technischen und nicht technischen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die sich auf aktuelle oder zukünftige Leistungen oder Produkte von assetbird beziehen, insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein – Informationen betreffend Marketing- und Vertriebsstrategien, und Geschäftsprognosen.

13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, soweit:

(a) die betreffenden Vertraulichen Informationen bei Erhalt bereits allgemein bekannt waren, oder

(b) die betreffenden Informationen ohne Verschulden oder Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen vom Kunden allgemein bekannt werden, oder

(c) die betreffenden Informationen rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder

(d) assetbird auf die Verschwiegenheit im Einzelfallausdrücklich schriftlich verzichtet, oder

(e)  aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung eine Mitteilung der Vertraulichen Information an Dritte (insbesondere gegenüber Gerichten und Finanzbehörden) angeordnet wird.

13.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages fort.

14 Änderungen dieser AGB

14.1 assetbird behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oderteilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, um die Software weiterzuentwickeln oder zu optimieren, um die Funktionalität der Software zu gewährleisten oder zusätzliche Funktionen hinzuzufügen, um sie dem technischen Fortschritt anzupassen und technische Anpassungen vorzunehmen. assetbird wird den Kunden über die Änderungen informieren und ihm den konkreten In halt der geänderten Bestimmungen mit ausreichendem Vorlauf mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. assetbird wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

14.2 Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungenfortgesetzt. assetbird ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnisinnerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung einer Kopie gewahrt, die eine Nachbildung der Unterschrift erkennen lässt (wie z.B. pdf oder DocuSign), nicht aber durch einfache E-Mail.

15.2 Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist Berlin. assetbird ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Liegt der Sitz des Kunden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, so werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht ist mit einem Einzelschiedsrichter zu besetzen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Berlin, Deutschland, und die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Deutsch. 

Stand: Juni 2025


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der assetbird Software


1. Anwendungsbereich

1.1. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der assetbird GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 2210 58 B („assetbird“) für die Nutzung des assetbird Netzwerks („Profiles“) für Immobilienunternehmen und Makler („Nutzer“).

1.2. assetbird betreibt eine web-basierte Ankaufssoftware, mit der Immobilienunternehmen und deren Teams produktiv zusammenarbeiten und ihre Arbeitsabläufe optimieren können(„Software“).

1.3. Profiles ergänzt dieses Angebot von assetbird, indem es Nutzern eine zentrale Datenbank für Ankaufs- und Verkaufsprofile bietet, auf dem Nutzer sich und ihr jeweiliges Ankaufs- bzw. Verkaufsprofil präsentieren können.

1.4. assetbird bietet Profiles ausschließlich Nutzern an, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.5. Diese AGB gelten, soweit die Parteien keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nutzern werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wenn assetbird ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn assetbird in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers mit der Leistungserbringung beginnt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. assetbird bietet Profiles in dem auf der bereitgestellten Seite ersichtlichen Umfang an. assetbird ist nicht verpflichtet, bestimmte Funktionen anzubieten, kann Funktionalitäten und den Umfang von Profiles jederzeit ändern und schuldet auch grundsätzlich nicht die Bereitstellung von Profiles.

2.2. Der Vertrag über die Nutzung von Profiles wird mit Nutzern, die einen neuen Vertrag über die Nutzung der assetbird Software schließen, als Anhang zu assetbirds Angebot automatisch abgeschlossen.

2.3. Mit Nutzern, die schon assetbird Softwarekunden sind, wird der Vertrag über die Nutzung von Profiles bei der erstmaligen Registrierung auf Profiles geschlossen. Dies gilt ebenso für alle weiteren Nutzer.

2.4. Der Nutzer ist nur in dem in diesen AGB festgelegten Umfang zur Nutzung von Profiles berechtigt.

3. Funktionen und Nutzung von Profiles

3.1. Profiles umfasst, neben weiteren, u.a. folgende Funktionen:
(a) Erstellen eines Profils zur Darstellung der eigenen Ankaufs- Verkaufs- und Finanzierungsprofile,
(b) Suchfunktion zum Auffinden von bestimmten Ankaufs, Verkaufs- und Finanzierungsprofilen.

3.2. Für die Nutzung von Profiles muss der Nutzer einen Account aktivieren. Für die Aktivierung und die Nutzung des Accounts ist die Angabe einer gültigen E-Mailadresse und eines Passwortes, welchen den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entspricht, erforderlich. Zudem muss der Nutzer den Unternehmensnamen und die persönlichen Kontaktdaten einer zuständigen Ansprechperson des Nutzers zur Verfügung stellen.

3.3. assetbird stellt lediglich die IT-Funktionen für Profiles zur Verfügung. assetbird ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung und der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers und dem Routerausgang des Rechenzentrums von assetbird oder des Rechenzentrums ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Software betrieben wird („Übergabepunkt“). assetbird ist nicht verantwortlich für Störungen außerhalb des Übergabepunktes.

3.4. assetbird haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über Kommunikationsnetze Dritter abgewickelt wird. assetbird haftet auch nicht für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme seitens des Nutzers verursacht werden.

4. Pflichten des Nutzers

4.1. Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die Zugangsdaten zum Account nicht an Dritte weiterzugeben und sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(b) assetbird bei einem vermuteten Missbrauch des Profiles unverzüglich zu informieren.

5. Nutzerdaten; Rechtswidrige Inhalte

5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, nur Daten, Texte, Bilder und andere Inhalte in den Nutzeraccount einzugeben („Nutzerdaten“), die dem geltenden Recht entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und zu deren Eingabe der Nutzer rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist.

5.2. Der Nutzer darf Profiles insbesondere nicht zum Hochladen von folgenden Inhalten verwenden:

(a) Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen, plagiieren oder missbrauchen, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Privatsphäre oder Veröffentlichung, Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte;

(b) terroristische oder extremistische Inhalte, Darstellungen von Gewalt, Missbrauch oder Pornografie;

(c) Inhalte, die gegen ein Gesetz oder eine gerichtliche Anordnung verstoßen oderanderweitig illegal oder ungesetzlich sind.

5.3. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die in Ziff. 5.2 festgelegten Verbote, hat assetbird einen Anspruch gegen den Nutzer auf Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von assetbird nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht den Anspruch von assetbird auf weitergehenden Schadensersatz. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.

5.4. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die in Ziff. 5.2 festgelegten Verbote, ist er zudem verpflichtet, assetbird von sämtlichen hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

5.5. Wenn assetbird Grund zur Annahme hat, dass der Nutzer Nutzerdaten hochlädt, die rechtswidrig sind oder gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen, kann assetbird diese Nutzerdaten unverzüglich löschen und/oder das Konto des Nutzers gemäß Ziffer 6 sperren und/oder kündigen. In diesem Fall erläutert assetbird dem Nutzer per E-Mail, warum die vom Nutzer hochgeladenen Nutzerdaten als rechtswidrig oder als Verstoß gegen diese AGB eingestuft worden sind. Diese Begründung enthält:

(a) die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigten Tatsachen und Umstände, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf einer Meldung gemäß Ziffer 6 oder auf einer freiwilligen Überprüfung beruht;

(b) Informationen über den Einsatz automatisierter Verfahren im Entscheidungsprozess, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf Inhalten beruht, die durchautomatisierte Verfahren identifiziert wurden (sofern zutreffend);

(c) falls sich die Entscheidung auf rechtswidrige Inhalte bezieht, einen Hinweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage sowie Erläuterungen, warum die Information als rechtswidrig angesehen wird;

(d) falls sich die Entscheidung auf einen Verstoß gegen diese AGB bezieht, einen Hinweis auf die einschlägige Bestimmung dieser AGB sowie eine Erläuterung, warum die Nutzung gegen diese verstößt.

5.6. assetbird wird alle Informationen, die den Verdacht begründen, dass im Rahmen der Nutzung von Profiles eine Straftat begangen wurde, an die zuständigen Strafverfolgungsbehördenweiterleiten und alle verfügbaren relevanten Informationen zur Verfügung stellen.

5.7. assetbird kann die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung von Profiles durch geeignete technische Maßnahmen im Einklang mit dem Datenschutzrecht überwachen und gegebenenfalls durchsetzen, etwa durch Einschränkung oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Inhalten, die vom Nutzer eingegeben wurden und gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen. assetbird behält sich auch das Recht vor, die Zugangsdaten von Nutzern aus Sicherheitsgründen zu ändern; in solchen Fällen wird assetbird den Nutzer unverzüglich darüber informieren.

6. Melde- und Abhilfeverfahren

6.1. Der Nutzer kann assetbird über jede rechtswidrige oder unzulässige Nutzung von Profilesund/oder der in Profiles hochgeladenen Nutzerdaten über dsa@assetbird.de benachrichtigen.

6.2. assetbird prüft alle eingehenden Meldungen und trifft Entscheidungen über die gemeldeten Nutzerdaten unverzüglich, sorgfältig und objektiv. Kommt assetbird zu dem Schluss, dass die Nutzung unzulässig und/oder Inhalte rechtswidrig sind, wird assetbird diese Nutzerdatenumgehend von Profiles entfernen und/oder den Nutzer sperren.

6.3. Nach Eingang einer Meldung gemäß Abschnitt 6.1 wird assetbird den Nutzer unverzüglich über den Erhalt der Meldung an die angegebene E-Mail-Adresse informieren und den Nutzerunverzüglich über die Entscheidung hinsichtlich der gemeldeten Informationen in Kenntnissetzen.

7. Zahlung und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Höhe der Gebühren ergibt sich für Nutzer, die einen Vertrag über die assetbird Softwaregeschlossen haben aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag. Für alle weiteren Nutzer behält sich assetbird das Recht vor, den Zugang zu Profiles bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt von einer Vergütung abhängig zu machen.

7.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei assetbird.

7.3. Gerät der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, ist assetbird berechtigt, den Nutzeraccount desNutzers vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. DieVerpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt hiervon unberührt.

8. Anpassung von Profiles

8.1. Um die Funktionalität von Profiles zu verbessern oder die Profiles dem Stand der Technikanzupassen, kann assetbird Profiles nach Vertragsbeginn ohne Zustimmung des Nutzers,insbesondere im Rahmen von Updates und Upgrades, anpassen. Die Installation solcherAnpassungen kann vorübergehend die Verfügbarkeit von Profiles ganz oder teilweiseeinschränken.

8.2. Anpassungen führen nicht dazu, dass dem Nutzer die ursprünglich vereinbartenFunktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarteAnforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.

9. Haftung und Schadenersatz

9.1. assetbird haftet für Vorsatz von assetbird, seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreteruneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

9.2. assetbird haftet nur für den Verlust von Daten gemäß den obigen Absätzen, wenn der Kundediesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.

9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, für Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von assetbird, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung

10.1. Bei kostenfreiem Zugang läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

10.2. Ist für den Zugang zu Profiles gem. Ziff. 6 eine Vergütung vereinbart, so läuft der Vertrag mindestens für die in dieser Vereinbarung festgelegte Zeit („Grundlaufzeit“). Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, verlängert sich die Grundlaufzeit (und jeder Verlängerungszeitraum) jeweils automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn sie nicht 3Monate vor Ablauf durch eine Partei gekündigt wird.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für assetbird u.a. vor, wenn der Nutzer seine Pflichten nach den Ziffern 4 und 5 verletzt.

10.4. Kündigungen bedürfen der in Ziffer 14.1 vorgesehenen Form.

11. Datenschutz und Datensicherheit

11.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter im Rahmen der Nutzung von Profiles anwendbar sind, einzuhalten. Der Nutzer stellt sicher, dass alle ggf. erforderlichen Einwilligungen von den Mitarbeitern eingeholt werden und dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen bereitgestellt werden.

11.2. Alle assetbird zur Verfügung gestellten Informationen, die unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU fallen, werden gemäß assetbirds „Datenschutzerklärung“ und dem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet. Die Datenschutzerklärung findet sich unter: https://www.assetbird.de/datenschutz

12. Vertraulichkeit

12.1. Der Nutzer verpflichtet sich, über alle Vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag über assetbird oder die Software bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Nutzer darf Vertrauliche Informationen nur für die Durchführung des Vertrages nutzen und hat angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.

12.2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere, jedoch nicht hierauf beschränkt, alle technischen und nicht technischen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die sich auf aktuelle oder zukünftige Leistungen oder Produkte von assetbird beziehen, insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein –Informationen betreffend Marketing- und Vertriebsstrategien, und Geschäftsprognosen.

12.3. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, soweit:

(a) die betreffenden Vertraulichen Informationen bei Erhalt bereits allgemein bekannt waren, oder
(b) die betreffenden Informationen ohne Verschulden oder Verletzung vertraglicher odergesetzlicher Bestimmungen vom Nutzer allgemein bekannt werden, oder
(c) die betreffenden Informationen rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oderwerden, oder
(d) assetbird auf die Verschwiegenheit im Einzelfall ausdrücklich schriftlich verzichtet, oder
(e) aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung eine Mitteilung der Vertraulichen Information an Dritte (insbesondere gegenüber Gerichten und Finanzbehörden)angeordnet wird.

12.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages fort.

13. Änderungen dieser AGB

13.1. assetbird behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, um die Software weiterzuentwickeln oder zu optimieren, um die Funktionalität der Software zu gewährleisten oder zusätzliche Funktionenhinzuzufügen, um sie dem technischen Fortschritt anzupassen und technische Anpassungen vorzunehmen. assetbird wird den Nutzern über die Änderungen informieren und ihm den konkreten Inhalt der geänderten Bestimmungen mit ausreichendem Vorlauf mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als vom Nutzer angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. assetbird wird dem Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

13.2. Widerspricht der Nutzer der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. assetbird ist in diesem Fallberechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung einer Kopie gewahrt, die eine Nachbildung der Unterschrift erkennen lässt (wie z.B. pdf oder DocuSign), nicht aber durch einfache E-Mail.

14.2. Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist Berlin. assetbird ist jedoch berechtigt, am Sitz des Nutzers Klage zu erheben. Liegt der Sitz des Nutzers außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, so werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht ist mit einem Einzelschiedsrichter zu besetzen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Berlin, Deutschland, und die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Deutsch.

14.4. Als zentrale Kontaktstelle im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“) stellt assetbird folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: dsa@assetbird.de. Anfragen an diese Adresse werden in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen. Andere Anfragen als solche im Zusammenhang mit dem Digital Services Act werden über diese Adresse nicht bearbeitet, es sei denn, assetbird weist dieser Adresse ausdrücklich eine solche Anfrage zu.

Stand: Juni 2025

https://www.assetbird.de sowie https://www.app.assetbird.de („Software“) durch Unternehmen („Kunden“).

1.2 assetbird betreibt mit der Software eine web-basierte Ankaufssoftware, mit der Immobilienunternehmen und deren Teams produktivzusammenarbeiten und ihre Arbeitsabläufe optimieren können.

1.3 assetbird bietet seine Software ausschließlich Kunden an, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.4 Diese AGB gelten, soweit die Parteien keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wenn assetbird ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn assetbird in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Auf Anfrage des Kunden schickt assetbird dem Kunden ein verbindliches Angebot („Angebot“) für die Nutzung der Software, dem diese AGB anhängen. Durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebots, nimmt der Kunde das Angebot von assetbird an und der Vertrag kommt zustande. Sofern das Angebot abweichende Regelungen zu diesen AGB enthält, gilt das Angebot als vorrangig.

2.2 Der Kunde kann den Vertragsschluss alternativ durch Registrierung eines Accounts auf den Webseiten von assetbird und der damit verbundenen Bestätigung dieser AGB bewirken.

2.3 Verträge kommen jeweils zu den im Angebot oder auf der Website beschriebenen und ausgewählten Konditionen und Leistungsumfängen („Leistungsbeschreibung“)zustande (Leistungsbeschreibung und AGB gemeinsam nachfolgend „Nutzungsvertrag“).

2.4 assetbird erbringt über die Software die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen. Hierzu gehören, wenn nicht abweichend vereinbart, insbesondere die in Ziff. 3 dieser AGB beschriebenen Leistungen.

2.5 Die Software wird als Software as a Service (SaaS)Anwendung über einen Internetbrowser als Web-App bereitgestellt.  Der Kunde lädt die Software nicht selbst herunter, sondern nutzt diese auf einer von assetbird angebotenen IT-Infrastruktur.

2.6 Nach erfolgter Registrierung hat der Kunde Zugriff auf seinen Kundenaccount („Kundenaccount“). Wenn und insoweit, dies in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist, kann der Kunde unter diesem Kundenaccount für seine Mitarbeiter weitere Accounts zur Nutzung der Software einrichten („Mitarbeiteraccounts“).

2.7 Der Kunde ist nur in dem im Nutzungsvertrag festgelegten Umfang zur Nutzung der Software berechtigt.

3 Funktionen und Nutzung der Software

3.1 Die Software umfasst u.a. folgende Funktionen:

(a)  Automatisiertes Auslesen von Exposés: assetbird erfasst Daten aus Exposés und bereitet diese in der Software für den Kunden auf(„Verarbeitungsergebnisse“).
(b)  Marktanalysen: Der Kunde kann auf der Software durch Partner von assetbird seine Marktdaten auswerten lassen.
(c)  Einbindung von Anwendungen: assetbird stellt Schnittstellen für die Einbindung von Anwendungen von Drittanbietern, bereit.
(d) Organisation von Assets und Angeboten: Der Kunde kann seine Assets sowie Angebote zentral organisieren, kategorisieren und verwalten.

3.2 Für die Nutzung der Software muss der Kunde den Kundenaccount aktivieren. Für die Aktivierung und die Nutzung des Kundenaccounts bzw. Mitarbeiteraccounts ist die Angabe einer gültigen E-Mailadresse und eines Passwortes, welchen den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entspricht, erforderlich. Zudem muss der Kunde den Unternehmensnamen und die persönlichen Kontaktdaten einer zuständigen Ansprechperson des Kunden zur Verfügung stellen.  

3.3 Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht eingeräumt, die Software nach Maßgabe des Nutzungsvertrages, insbesondere der in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Anzahl der Mitarbeiteraccounts und anderweitiger Begrenzungen, zu nutzen.  

3.4 Der Kunde darf die Software nicht:

(a) Dritten (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter) zugänglich machen, vermieten, verleasen, vertreiben, unterlizenzieren, verkaufen, übertragen, abtreten, verteilen oder anderweitig zugänglich machen;
(b) vervielfältigen, modifizieren, anpassen, davonabgeleitete Werke erstellen oder anpassen;
(c) kopieren, zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, übertragen, austauschen oder übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die API zu erhalten oder abzuleiten;
(d) derart bearbeiten, dass Haftungsausschlüsse oder andere rechtliche Hinweise entfernt oder verfälscht werden.

3.5 Der Kunde darf den Kundenaccount nur selbst nutzen und nur seinen eigenen Mitarbeitern die Erstellung und Nutzung eines Mitarbeiteraccounts im Umfang und nach Maßgabe des Vertrages gestatten.

3.6 assetbird stellt lediglich die IT-Funktionen der Software zur Verfügung. assetbird ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung und der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Routerausgang des Rechenzentrums von assetbird oder des Rechenzentrums ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Softwarebetrieben wird („Übergabepunkt“). assetbird ist nicht verantwortlich für Störungen außerhalb des Übergabepunktes.

3.7 assetbird haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über Kommunikationsnetze Dritter abgewickelt wird. assetbird haftet auch nicht für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme seitens des Kunden verursacht werden.

3.8 Der Kunde überträgt hiermit unentgeltlich sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte, insbesondere sämtliche Urheberrechte, Datenbankrechte, Know-how sowie andere IP-Rechte an sämtlichem Feedback, Vorschlägen, Verbesserungsideen, Fehlerberichten, Testdaten, Nutzungserfahrungen und sonstige Rückmeldungen (zusammen „Feedback“),die er oder seine Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwaregenerieren auf assetbird. Soweit eine Übertragung nach anwendbarem Recht nicht möglich ist, räumt der Kunde assetbird unentgeltlich ein ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht am Feedback ein.

3.9  Sämtliche Daten, Analysen, Testergebnisse, Leistungskennzahlen, Betriebsdaten und sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden entstehen odererhoben werden, stehen dem Kunden zu. assetbird ist im zur Leistungserbringung notwendigen Umfang berechtigt, diese Daten zu nutzen. assetbird ist insbesondere berechtigt, diese Daten zur Weiterentwicklung und Optimierung der Software in anonymisierter Form zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflichten aus Ziffer 15bleiben dabei unberührt.

4  Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet,

(a)  die Zugangsdaten zum Kundenkonto nicht an Dritte weiterzugeben und sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen
(b)  assetbird bei einem vermuteten Missbrauch der Softwareunverzüglich zu informieren.
(c) nur Daten, Texte, Bilder und andere Inhalte in den Kundenaccount einzugeben, die dem geltenden Recht entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und zu deren Eingabe der Kunde rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist
(d) seine Mitarbeiter, die über Mitarbeiteraccounts verfügen, entsprechend den Regelungen in Ziffer 4.1 (a)-(c) zu verpflichten.

4.2 assetbird kann die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung der Software durch geeignete technische Maßnahmen im Einklang mit dem Datenschutzrecht überwachen und gegebenenfalls durchsetzen, etwa durch Einschränkung oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Inhalten, die vom Kunden oder seinen Mitarbeitern eingegeben wurden und gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen. assetbird behält sich auch das Recht vor, die Zugangsdaten von Kunden und Mitarbeitern aus Sicherheitsgründen zu ändern; in solchen Fällen wird assetbird den Kundenunverzüglich darüber informieren.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, assetbird jeden Mangel der Softwareunverzüglich nach Auftreten mitzuteilen. assetbird behebt ordnungsgemäß gemeldete Mängel in der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

5 Bereitstellung und Verarbeitung von Exposés

5.1 Der Kunde hat verschiedene Möglichkeiten, Exposés anassetbird zu übermitteln. Der Kunde kann u.a.:

(a)  Exposés direkt an die durch assetbird hierfür bereitgestellte E-Mail-Adresse schicken.
(b) URL-Links, unter denen man Exposés herunterladen kann, direkt an die durch assetbird hierfür bereitgestellte E-Mail-Adresse schicken.

5.2  Stellt der Kunde die Exposés gem. Ziffer 5.1(b) in Form eines URL-Links zur Verfügung, so erteilt er assetbird mit der Übermittlung dieses Linkszugleich eine Vollmacht zum Abschluss der für das Herunterladen des Exposés erforderlichen Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Maklervereinbarung im Namen des Kunden. assetbird ist nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen zu prüfen. Der Kunde erklärt im Verhältnis zu assetbird mit Übersendung des URL-Links, dass er die Bestimmungen der Vereinbarung gelesen hat, damit einverstanden ist und sich für den Abschluss der Vereinbarungen durch assetbird vertreten lassen will. Der Kunde stellt assetbird in Bezug auf diese Vereinbarungen von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

5.3 Assetbird ist nicht verpflichtet, die in den Exposés enthaltenen und anderweitig vom Kunden bereitgestellten Daten, Informationen, Dokumente und anderweitige Datenträger („Kundendaten“) vor ihrer Verarbeitung auf ihre Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

5.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten allein verantwortlich. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung dieser Kundendaten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch assetbird über die Software, sowie in Verbindung mit etwaigen Drittanwendungen. Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte und/oder Einwilligungen verfügt, um assetbird die Kundendaten zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt assetbird insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Kundendaten und den daraus erzeugten Darstellungen auf der Software gegen assetbird geltend gemacht werden, insbesondere wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-,Datenschutz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

5.5 assetbird ist zur Verarbeitung der in den Exposés enthaltenen Daten zum Zweck der Darstellung auf der Software berechtigt, externe Dienstleister sowie Modelle von Drittanbietern einzusetzen, die künstliche Intelligenz verwenden („KI-Modelle“). Für die Nutzung der Softwaregelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter dieser Anwendungen ergänzend. Eine Liste der genutzten Drittanbieter ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

5.6 Dem Kunden ist bekannt, dass die KI-Modelle dieser Drittanbieter inhaltlich falsche Ergebnisse produzieren können. assetbird steht deshalb nicht dafür ein, dass die auf der Software angezeigten Verarbeitungsergebnisse inhaltlich korrekt sind oder vom Kunden für den vom Kunden vorgesehenen Zweck verwendet werden können. Der Kunde ist deshalbverpflichtet, die angezeigten Verarbeitungsergebnisse für den vom Kundenvorgesehenen Verwendungszweck vor seiner Verwendung zu überprüfen. Die Verantwortung für die Nutzung der Verarbeitungsergebnisse trägt allein der Kunde.

6 Anwendungen von Drittanbietern

6.1 assetbird kann dem Kunden die Nutzung von Anwendungen von Drittanbietern („Drittanwendungen“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwareermöglichen.

6.2 assetbird stellt dem Kunden die API-Schlüssel für die Nutzung solcher Drittanwendungen zur Verfügung. assetbird erhält diese API-Schlüssel im Rahmen von Lizenzvereinbarungen mit den Anbietern der Drittanwendungen. In diesem Fall gelten die Bedingungen der jeweiligen Drittanwendung („Drittanbieterbedingungen“), die für assetbird gelten, entsprechend auch für die Nutzung der Drittanwendung durch den Kunden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Drittanbieterbedingungen haben diese AGB Vorrang. assetbird stellt dem Kunden eine digitale Kopie der geltenden Drittanbieterbedingungen zur Verfügung und informiert den Kunden über Änderungen, die vom Anbieter der Drittanwendung vorgenommen werden.

6.3 Der Kunde kann auf eigene Verantwortung und Haftung ebenfalls eigene Drittanwendungen über API’s anbinden, soweit die Software dies ermöglicht. assetbird ist in diesem Fall nicht Vertragspartei dieser Vertragsverhältnisse zu zusätzlich angeschlossenen Drittanbieteranwendungen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Drittanbieteranwendungen keinerlei Interferenzen mit der Software verursachen.

6.4 assetbird übernimmt keine Haftung für die Nutzung und den Inhalt von Drittanwendungen.

7 Zahlung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Nutzung der Software ist, sofern im Nutzungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.

7.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Maßgeblich fürdie Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei assetbird.

7.3 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist assetbird berechtigt, den Kundenaccount des Kunden vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt hiervon unberührt.

8 Anpassung der Software

8.1 Um die Funktionalität der Software zu verbessern oder die Software dem Stand der Technik anzupassen, kann assetbird die Software nach Vertragsbeginn ohne Zustimmung des Kunden, insbesondere im Rahmen von Updatesund Upgrades, anpassen. Die Installation solcher Anpassungen kann vorübergehend die Verfügbarkeit der Software ganz oder teilweise einschränken.

8.2 Anpassungen führen nicht dazu, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oderursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.

9 Haftung und Schadenersatz

9.1 assetbird haftet für Vorsatz von assetbird, seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter uneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. (1)BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für die Leistung wesentliche Eigenschaft der Software.

9.3 assetbird haftet nur für den Verlust von Daten gemäß den obigen Absätzen, wenn der Kunde diesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, für Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von assetbird, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Kunden, die auf einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung beruhen, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11 Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 Der Vertrag wird für die im Nutzungsvertrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen („Grundlaufzeit“). Sofern im Nutzungsvertrag nicht abweichend geregelt, verlängert sich die Grundlaufzeit (und jeder Verlängerungszeitraum) jeweils automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Kunden gekündigt wird.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für assetbird u.a. vor, wenn der Kunde seine Pflichten nach den Ziffern 4 und 14 verletzt.

11.3 Kündigungen bedürfen der in Ziff. 15.1 geregelten Form.

12 Datenschutz und Datensicherheit

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter im Rahmen der Softwarenutzung anwendbar sind, einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass alle ggf. erforderlichen Einwilligungen von den Mitarbeitern eingeholt werden und dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen bereitgestellt werden.

12.2 Sofern notwendig, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen.

12.3 Alle assetbird zur Verfügung gestellten Informationen, die unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU fallen, werden gemäß assetbirds „Datenschutzerklärung“ und dem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet.

13 Vertraulichkeit

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag über assetbird oder die Software bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur für die Durchführung des Vertrages nutzen und hat angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.

13.2 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere, jedoch nicht hierauf beschränkt, alle technischen und nicht technischen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die sich auf aktuelle oder zukünftige Leistungen oder Produkte von assetbird beziehen, insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein – Informationen betreffend Marketing- und Vertriebsstrategien, und Geschäftsprognosen.

13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, soweit:

(a) die betreffenden Vertraulichen Informationen bei Erhalt bereits allgemein bekannt waren, oder

(b) die betreffenden Informationen ohne Verschulden oder Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen vom Kunden allgemein bekannt werden, oder

(c) die betreffenden Informationen rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder

(d) assetbird auf die Verschwiegenheit im Einzelfallausdrücklich schriftlich verzichtet, oder

(e)  aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung eine Mitteilung der Vertraulichen Information an Dritte (insbesondere gegenüber Gerichten und Finanzbehörden) angeordnet wird.

13.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages fort.

14 Änderungen dieser AGB

14.1 assetbird behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oderteilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, um die Software weiterzuentwickeln oder zu optimieren, um die Funktionalität der Software zu gewährleisten oder zusätzliche Funktionen hinzuzufügen, um sie dem technischen Fortschritt anzupassen und technische Anpassungen vorzunehmen. assetbird wird den Kunden über die Änderungen informieren und ihm den konkreten In halt der geänderten Bestimmungen mit ausreichendem Vorlauf mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. assetbird wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

14.2 Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungenfortgesetzt. assetbird ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnisinnerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung einer Kopie gewahrt, die eine Nachbildung der Unterschrift erkennen lässt (wie z.B. pdf oder DocuSign), nicht aber durch einfache E-Mail.

15.2 Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist Berlin. assetbird ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Liegt der Sitz des Kunden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, so werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht ist mit einem Einzelschiedsrichter zu besetzen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Berlin, Deutschland, und die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Deutsch. 

Stand: Juni 2025