AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der assetbird GmbH.
Stand: 02. Januar 2021

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

​1. Geltungsbereich

1.1.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche mit der assetbird GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 22 10 58 B ("assetbird", oder "wir") auf deren Plattform https://www.assetbird.de sowie https://www.app.assetbird.de und sonstigen weiteren Unter-Seiten (insgesamt "Plattform") und anderweitig abgeschlossenen Verträge sowie für sämtliche von assetbird erbrachten Leistungen, insbesondere, soweit diese unter Nutzung der Plattform erbracht werden. 

1.2.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zwischen assetbird und der jeweils anderen Partei ("Vertragspartner" oder "Sie") gültige Fassung der AGB. Mit Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform sowie bereits durch die bloße Nutzung der Plattform stimmen Sie der Geltung dieser AGB zu.

1.3.

Die Nutzung der Services setzt die Registrierung als Nutzer voraus. Die Services werden nur gewerblichen Kunden angeboten, die Registrierung als Privatperson ist nicht zulässig.

1.4.

Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei der Registrierung zu machen und seine Kontaktdaten sowie weitere Pflichtangaben inklusive der für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten stets aktuell zu halten.

1.5.

Sofern eine natürliche Person eine Registrierung im Namen eines Dritten (z.B. einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen natürlichen oder juristischen Person) anlegt, ohne gesetzlicher Vertreter des Dritten zu sein, sichert er zu, entsprechend bevollmächtigt zu sein.

1.6.

Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. assetbird behält sich vor, Registrierungen von Nutzern ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.7.

Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Bestimmungen der zwischen assetbird und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und diesen AGB kommen den Bestimmungen der jeweiligen Verträge Vorrang vor diesen AGB zu.

1.8.

Sofern diese AGB mit einzelnen Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in Widerspruch stehen, gelten die AGB von assetbird, es sei denn, assetbird erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners im Einzelfall zuvor ausdrücklich schriftlich an.

2. Leistungen von assetbird

2.1.

assetbird betreibt mit der Plattform eine web-basierte Ankaufssoftware, mit der Immobilienunternehmen und deren Teams produktiv zusammenarbeiten können und ihre Arbeitsabläufe optimieren.

3. Registrierung durch den Vertragspartner

3.1.

Die Verwendung von assetbird und der von assetbird betriebenen Plattform sowie die Nutzung der von assetbird angebotenen Services und Leistungen setzt die Registrierung des Vertragspartners auf der Plattform voraus. Die Registrierung ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Vertragspartnern erlaubt. Nur registrierten Vertragspartnern ist es möglich, die assetbird Plattform und Leistungen zu nutzen. 

3.2.

Bei der Registrierung hat der Vertragspartner die abgefragten Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies schließt insbesondere die Angabe persönlicher Daten (wie Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer etc.), ggf. Geschäftsinformationen (Unternehmensname, Rechtsform etc.) ein. Ferner ist für den Registrierungsprozess und die spätere Nutzung der Plattform eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. 

3.3.

Die E-Mail-Adresse und das vom Vertragspartner im Rahmen der Registrierung unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen von assetbird an Passwörter vergebene Passwort sind die Zugangsdaten für die Nutzung der Plattform. Der Vertragspartner hat das Passwort geheim zu halten und darf dieses nicht an Dritte weitergeben. Sollten Dritte von dem Passwort des Vertragspartners Kenntnis erlangen, so hat der Vertragspartner dieses umgehend bei assetbird zu melden und das Passwort zu ändern. 

3.4

Für die bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten des Vertragspartners gelten unsere Hinweise zum Datenschutz

4. Identifikation des Vertragspartners

4.1.

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass wir spätestens bei Anbahnung eines Hauptvertrags (siehe Ziffer 5.5) gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Vertragspartner verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Vertragspartner, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen ihm nach dem GwG obliegenden Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein mögliche Nutzungsgebühr bleibt hiervon unberührt. 

4.2.

assetbird ist berechtigt, vom Vertragspartner die Verifizierung der von ihm angegebenen Informationen zu seiner Identität zu verlangen. Kann die Identität des Vertragspartners nicht verifiziert werden, gilt Ziffer 4.1 S. 3 und S. 4 entsprechend. 

5. Nutzung der Plattform, Nutzungsvertrag und Nutzungsgebühren

5.1. 

Der Nutzungs-/Gestattungsvertrage für die assetbird Plattform hat eine Grundlaufzeit wie im Angebot angegeben. Die Grundlaufzeit (und jeder Verlängerungszeitraum) verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Vertragspartner oder assetbird schriftlich gekündigt worden sind.

5.2.

Nach Registrierung können der Vertragspartner, dessen Mutterunternehmen, sowie die mit dem Mutterunternehmen verbundenen Unternehmen nach §§15 ff AktG (gemeinsam "Nutzungsberechtigte Unternehmen"), die assetbird Plattform nutzen, Immobilien inklusiver derer Daten anlegen, neue Nutzer einladen zu im Team zusammenarbeiten.

5.3. 

Die Nutzungsgebühren sind entsprechend des Bestimmungen im Angebot bzw. Vertrags mit einem Zahlungsziel von 10 Arbeitstagen je Beginn einer Nutzungsphase zu begleichen. 

5.4.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.5. 

assetbird ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn (a) der Vertragspartner seine vertragswesentlichen Pflichten verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von [10] Werktagen einstellt, nachdem er von assetbird von der Verletzung in Kenntnis gesetzt wurde (wobei die Frist entfällt, wenn die Verletzung nicht behebbar ist), (b) der Vertragspartner zweimal mit Zahlungspflichten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in Verzug geraten ist , (c)) der Vertragspartner jeweils Insolvenzantrag gestellt hat, ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet ist oder ein Insolvenzverfahren gegen den Vertragspartner mangels Masse abgelehnt worden ist oder (d) wenn feststeht, dass die Auswirkungen von Höherer Gewalt (s. Ziffer 15) länger als 3 Monate andauern.

5.6.

Der Vertragspartner ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, (a) wenn feststeht, dass die Auswirkungen von höherer Gewalt (vgl. Definition in §5 Nr. 3) länger als 6 Monate andauern.

5.7. 

Kündigt assetbird aus einem wichtigen Grund, den der Vertragspartner zu vertreten hat, so steht assetbird gegen den Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch zu, der insbesondere die entgangenen Entgelte im Rahmen der Mindestlaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen umfasst. 

5.8. 

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet auch das Nutzungsrecht für die assetbird Software/Plattform.

5.9.

Gegen Forderungen von assetbird kann der Kunde nur mit solchen Forderungen gegen assetbird aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Einstellen von Inhalten, Verantwortlichkeiten der Vertragspartner für Inhalte

6.1.

Der Vertragspartner ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzen. assetbird ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, keinerlei sittenwidrige, obszöne, pornographische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, extremistische/politisch radikale Inhalte zu verbreiten bzw. zugänglich zu machen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sie nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen entsprechen. Der Vertragspartner hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass von ihm übermittelte Daten und Informationen, einschließlich Dateien, keine Viren oder vergleichbare schädliche Programme enthalten.

6.2.

Im Falle des Verstoßes gegen die in dieser Ziffer 6 beschriebenen Regelungen ist assetbird jederzeit berechtigt, die Inhalte zurückzuweisen, bzw. unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Vertragspartner zu entfernen bzw. zu deaktivieren. assetbird wird bei Zurückweisung bzw. Löschung oder Deaktivierung der Inhalte den Vertragspartner unter Angabe der Gründe hierüber informieren.

6.3.

Die Verpflichtung des Vertragspartners zu Zahlungen nach dem Nutzungsvertrag bleibt von der Vornahme der in dieser Ziffer 6 genannten Maßnahmen unberührt.

6.4.

Sollte assetbird von Dritten, eingeschlossen staatliche Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der nicht vertragsgemäßen Verwendung der Inhalte des Vertragspartners in Anspruch genommen werden, wird der Vertragspartner assetbird von diesen Ansprüchen freistellen und wird assetbird bei der Rechtsverteidigung, zu der assetbird berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für assetbird übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass assetbird den Vertragspartner über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend schriftlich informiert (E-Mail ausreichend), ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleich kommende Erklärungen abgibt und es dem Vertragspartner ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt assetbird vorbehalten.

7. Nutzungsrechte

7.1.

assetbird bleibt alleinige Eigentümerin aller zu nutzenden assetbird Software und Leistungen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. Die assetbird Software, Apps, Source Code, API, Plattform und alle sonstigen gelieferten Leistungen bleiben stets im alleinigen Eigentum von assetbird (Eigentumsvorbehalt). Hieran wird durch assetbird lediglich ein nicht ausschließliches, zeitlich befristetes Nutzungsrecht (vgl. nachstehende Ziffer 9 Haftung) gewährt.

7.2 

Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gewährleistet assetbird für ihre Produkte die Einhaltung gewerblicher Schutzrechte/Urheberrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

7.3

Der Vertragspartner und die Nutzungsberechtigten Unternehmen dürfen, die von ihnen selbst eingegebenen Inhalte frei nutzen. Die Nutzung externer, dritter - nicht durch den Vertragspartner und/oder Nutzungsberechtigte Unternehmen selbst erstellte - Inhalte ist limitiert auf die Dauer des Nutzungsvertrags sowie inhaltlich auf die hierfür festgelegten Zwecke für einfache und nicht übertragbare/nicht unterlizenzierbare Lizenzen für den Zugriff. Der Vertragspartner und den Nutzungsberechtigten Unternehmen für die Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbare/nicht unterlizenzierbare Lizenzen für den Zugriff. Eine Weitergabe über diesen Nutzerkreis hinaus darf nicht erfolgen. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte der Plattform und/oder der ihr zugrundeliegenden Software ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von assetbird und/oder Dritter (z.B. Lizenzgeber, Lizenznehmer und/oder Rechtsnachfolger von assetbird) ausgeschlossen.

7.4

Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben oder die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von assetbird dazu vorliegt, darf die der Plattform zugrunde liegende Software weder dekompiliert oder deren Quellcode durch andere Prozesse und Verfahren (z.B. reverse engineering) erkennbar gemacht werden. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben oder die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von assetbird dazu vorliegt, dürfen keine Inhalte der Plattform systematisch extrahiert und/oder systematisch wiederverwendet werden.

7.5 

Die vorstehende Nutzung ist an einen gültigen Vertrag mit assetbird gebunden, darf nur in Verbindung mit von assetbird zur Verfügung gestellter oder mit assetbird abgestimmter Software erfolgen, und darf nicht (a) missbräuchlich, (b) rechtswidrig oder (c) in strafbarer Weise erfolgen. 

7.6

Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus dieser Ziffer stellt der Vertragspartner assetbird auf erstes schriftliches Anfordern von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang insbesondere durch die Mieter an assetbird herangetragen werden. Von der Freistellung auf erstes schriftliches Anfordern umfasst sind auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

8. Gewährleistung, Systemverfügbarkeit der Plattform

8.1.

assetbird übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Vertragspartnern auf der Plattform bzw. mittels der Plattform gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie für die Identität und Integrität der Vertragspartner bzw. derer Nutzer.  assetbird steht dementsprechend nicht für die Richtigkeit von Informationen zur Vorkenntnis des Maklerkunden (Vertragspartner) ein, insbesondere, aber nicht ausschließlich,  für die Adressen der Objekte, das Datum und die Uhrzeit der Kenntnisnahme der Maklerkunden (Vertragspartner) sowie die zum Objekt bereits tätig gewordenen Makler. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen von unseren Partnerunternehmen für die Vertragspartner eingegeben werden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die derart eingegebenen Informationen unverzüglich auf etwaige Fehler und deren inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.

8.2.

Die auf bzw. unter Nutzung der Plattform veröffentlichen Informationen sind für assetbird fremde Inhalte. Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Inhalte auf der Plattform hochgeladen hat.

8.3.

assetbird weist darauf hin, dass Software nicht fehlerfrei ist, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Vertragspartner eingestellten Inhalte garantiert assetbird nicht. assetbird ist bestrebt, im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Die Nutzung kann zeitweilig eingeschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. assetbird berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Vertragspartner, z.B. durch Vorabinformationen.

8.4.

Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform behindert, werden die Vertragspartner in jeweils geeigneter und angemessener Form informiert.

9. Haftung

9.1.

Für Schäden, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit den Services und Leistungen von assetbird durch assetbird, Unterauftragnehmer oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt – auch soweit die Haftung von assetbird nach diesen AGB im Einzelnen ausgeschlossen ist - Folgendes:

9.2.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. 

9.3.

Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Geschäften dieser Art vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und ein Vertragspartner auf deren Einhaltung regelmäßig vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.

9.4.

assetbird haftet für Datenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang, der sich auch dann nicht vermeiden hätte lassen, wenn der Vertragspartner die bei ihm vorhandenen Daten jeweils im jüngsten Bearbeitungsstand in maschinenlesbarer Form gesichert hätte.

9.5.

Ein etwaiges Mitverschulden des Vertragspartners ist in jedem Falle zu berücksichtigen. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, die von ihm eingestellten Daten wenigstens durch einmalige Überprüfung auf deren Richtigkeit zu optimieren.

9.6. 

Die Parteien vereinbaren, dass der vorhersehbare und vertragstypische Schaden im Sinne des vorangehenden Absatzes höchstens den Vertragswert eines Jahres beträgt. Eine weitergehende Haftung von assetbird ist ausgeschlossen.

9.7. 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von assetbird.

10. Datenschutz

assetbird ist der Schutz der personenbezogenen Daten der Vertragspartner äußerst wichtig. Zur Erfüllung des Vertragszwecks erhebt, verarbeitet und nutzt assetbird auf der Plattform die notwendigen personenbezogenen Daten und übermittelt diese im Rahmen des Vertragszwecks an andere Vertragspartner. Die Einzelheiten der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzerklärung für unsere Website finden Sie unter: https://www.assetbird.de/datenschutz 

Für unsere Software ergeben sich die Einzelheiten der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen Daten aus unserer Datenschutzerklärung und unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Den AVV können Sie jederzeit bei uns anfordern.

11. Vertraulichkeit

11.1. 

Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Konzepte, Informationen und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheimhalten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.

11.2. 

Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.

11.3. 

Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.

11.4.

Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit der Vertragspartner werden auf Nachfrage des Vertragspartners alle personenbezogenen Daten innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen gelöscht, sofern der Auftragnehmer nicht gesetzlich zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet ist.

12. Elektronische Kommunikation

12.1.

Wir sind dazu berechtigt, mit dem Vertragspartner in jeder angemessenen Form - Telefonisch, postalisch, in jeder elektronischer Form, einschließlich per E-Mail, gegebenenfalls auch mit Datenanhängen - zu kommunizieren, es sei denn, der Vertragspartner weist uns ausdrücklich schriftlich an, eine andere Form der Kommunikation zu nutzen. Im Falle einer solchen Anweisung sind wir berechtigt, uns die entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags vom Vertragspartner erstatten zu lassen.

12.2.

Erteilt der Vertragspartner keine Weisung zur Nutzung eines anderen Kommunikationsmittels, akzeptieren beide Parteien die mit einer elektronischen Kommunikation, insbesondere per E-Mail, verbundenen Risiken (einschließlich Sicherheitsrisiken wie Abfangen, unberechtigter Zugriff auf derartige Kommunikation, Manipulation dieser Kommunikationsform sowie dem Risiko von Viren oder anderen schädlichen Angriffen).

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1.

assetbird behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens per E-Mail mitgeteilt. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Ankündigung der Änderungen auf der Plattform von assetbird.

13.2.

Soweit der Vertragspartner den Änderungen nach Übersendung per E-Mail nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, so gelten die abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. In der E-Mail zur Übersendung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Frist und ihres Ablaufs ohne Widerspruch des Vertragspartners hingewiesen.

13.3.

Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Vertragspartners gegen die geänderten Geschäftsbedingungen, ist assetbird unter Wahrung der berechtigten Interessen des Vertragspartners berechtigt, den mit dem Vertragspartner bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Vertragspartners werden dann auf der Plattform offline gestellt und im Rahmen des technisch Möglichen in den Datenbanken von assetbird gelöscht. Der Vertragspartner kann hieraus keine Ansprüche gegen assetbird geltend machen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1.

Die Rechtsverhältnisse zwischen assetbird und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts („Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.2.

Erfüllungsort ist der Sitz von assetbird, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

14.3. 

Ansprüche oder sonstige Rechte gegen assetbird darf der Vertragspartner nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von assetbird  übertragen.

14.4.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen (vorbehaltlich Ziffer 12) für ihre Wirksamkeit der Schriftform, sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Das gilt auch für eine Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es aufzuheben.

14.5.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache ausgefertigt. Die Ausfertigung in Englischer Sprache ist geplant. Sobald die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in englischer Sprache vorliegen gilt, im Fall einer Unstimmigkeit oder eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der englischen Fassung, hat die deutsche Fassung Vorrang.

15. Höhere Gewalt/Force Majeure

(a) „Höhere Gewalt“ liegt vor, wenn ein Ereignis von außen wirkt, das nicht der Risiko- bzw. Herrschaftssphäre einer der Parteien zuzurechnen ist, nicht vorhersehbar ist und auch durch Anwendung äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden kann und dadurch eine Partei hierdurch ganz oder teilweise an der Erbringung der durch diese Partei geschuldeten Leistung gehindert ist.

(b) Liegt ein Fall Höherer Gewalt nach Ziff. 15 a) vor, werden die gegenseitigen Pflichten für die Wirkungsdauer der Höheren Gewalt ausgesetzt, sofern die gehinderte Partei die andere Partei unverzüglich über den Eintritt der Höheren Gewalt informiert hat. Die betroffene Partei haftet nicht für durch Höhere Gewalt verursachte Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung oder Lieferung. Ist das Ereignis Höherer Gewalt von nur vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit das Ereignis Höherer Gewalt die Leistungsfähigkeit der betroffenen Partei zwar beeinträchtigt, nicht aber ausschließt, ist diese Partei berechtigt, die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Partei in angemessenem Umfang für die Zeit der Höheren Gewalt zu reduzieren.

(c) Dauert die Wirkung der Höheren Gewalt länger als drei Monate an, sind die Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(d) Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung während der laufenden und sich entwickelnden globalen Coronavirus-Pandemie geschlossen wird. Die potenziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien bleiben aber unvorhersehbar. Daher stimmen die Parteien überein, dass eine Partei gegen die Geltendmachung Höherer Gewalt nach dieser Klausel durch die andere Partei nicht einwenden kann, dass diese Partei zur Zeit des Vertragsschlusses Kenntnis des Leistungshindernisses hatte, soweit dieses Leistungshindernis auf der Coronavirus-Pandemie beruht.

16. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der Fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.